Weiße Hochzeit? Keine Schuld, wenn Sie einen Liebhaber haben!

Ein Wendepunkt, wenn nicht epochal, so doch bedeutsam, in der schwierigen Frage der Trennungen mit Ladung. Der Oberste Gerichtshof hat in der Tat eingegriffen, indem er entschieden hat, dass jeder, der sich entschließt, mit einem Liebhaber wegzugehen, keine ehelichen Pflichten verletzt, wenn keine sexuellen Beziehungen mehr zwischen Ehemann und Ehefrau bestehen.

Der Oberste Gerichtshof wies daher die Berufung einer Frau aus Pescara ab, die beantragte, die Scheidung ihrem Ehemann anzulasten, der sich schuldig gemacht hatte, sein Haus verlassen zu haben, um mit einer anderen Frau zusammenzuleben. Der Sexstreik im Paar rechtfertigt daher den Partner, der das Ehedach verlässt, um mit dem einen oder anderen zusammenzuleben.

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Der Oberste Gerichtshof hat insbesondere wie folgt entschieden:

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„Die Aufgabe der Familienwohnung – erklären die Obersten Richter mit dem Satz 2539 des 6. Zivilsenats – stellt an sich schon eine Verletzung einer Ehepflicht und damit einen Trennungsgrund dar, da sie zur Unmöglichkeit des Zusammenlebens führt Diese Verletzung ist konkret, wenn nachweislich (und die Last der Person, die die Aufgabe vorgenommen hat) nachgewiesen wird, dass sie auf das Verhalten des anderen Ehegatten zurückzuführen ist, oder wenn die vorgenannte Aufgabe eingetreten ist, wenn die Unzumutbarkeit des Fortbestehens des Zusammenlebens bereits eingetreten ist, und als Folge dieser Tatsache".

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