Europawahlen: Alles, was Sie wissen müssen

Was sind

Die Europawahlen sind politische Wahlen mit allgemeinem Wahlrecht, die in der Europäischen Union der Wahl der Abgeordneten dienen.Alle fünf Jahre wählen die EU-Bürger, wer sie im Europäischen Parlament vertritt, der direkt gewählten Institution, die ihre Interessen im Entscheidungsprozess der Europäischen Union.

Wenn du abstimmst

Der Termin für die Wahlen 2014 wurde für morgen, Sonntag, 25. Mai (DPR 17.03.2014), festgelegt. Die Wahllokale sind von 7:00 bis 23:00 Uhr geöffnet.

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Was, wie man abstimmt und warum es wichtig ist, dies zu tun

Wir werden zur Wahl gehen, um das Europäische Parlament für den Fünfjahreszeitraum 2014-2019 zu erneuern; dieses Gremium besteht aus 751 Parlamentariern - 73 aus Italien, die daher von uns gewählt werden -, das sehr wichtige Funktionen im Bereich der Gemeinschaftsgesetzgebung hat und insbesondere bei der Wahl des nächsten Präsidenten der Europäische Kommission, die im "Herbst 2014" stattfinden wird.

Der Abstimmungsmechanismus bei diesen Europawahlen unterscheidet sich geringfügig von dem der politischen Wahlen: Jeder Wähler muss das Symbol der Liste oder Partei, die er mit seiner Stimme belohnen möchte, mit einem Schild versehen und in das entsprechende Feld neben jedem Symbol schreiben: die Namen von drei Kandidaten, denen er den Vorzug geben will.

Zu diesem letzten Punkt ist auf eine Neuerung hinzuweisen, die sich aus der Frauenquotennorm ergibt: Die drei Präferenzen können nicht drei Kandidatinnen des gleichen Geschlechts gegeben werden: daher muss mindestens eine von einem anderen Geschlecht als die andere sein zwei.

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Wer kann abstimmen

Wahlberechtigt sind alle Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigt sind auch Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die in der entsprechenden Wählerliste der italienischen Wohngemeinde eingetragen sind.

Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland, die regelmäßig im AIRE (Register of Italians Residents Abroad) registriert sind, können das Wahlrecht an ihrem Wohnort ausüben Wähler, die sich aus Studien- oder Arbeitsgründen vorübergehend im Ausland befinden und nicht in der Liste Einwohner anderer EU-Mitgliedstaaten eingetragen sind, andererseits kann auf Antrag beim zuständigen Konsulat abstimmen.

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